Gertrud-Koch-Gesamtschule, Edith-Stein-Str. 20, 53844 Troisdorf
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Das Anmeldeverfahren

Die Gertrud-Koch-Gesamtschule stellt sich vor

Grundlegende Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe sind:

  1. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q) nach Klasse 10 oder
  2. Versetzung in Klasse 10 nach dem Besuch der Klasse 9 an einem G12-Gymnasium

Bei der Bildung eines Oberstufenjahrgangs sehen sich Gesamtschulen in der Regel einer besonderen Herausforderung gegenüber, da sich hier durchschnittlich mehr externe SuS um eine Aufnahme bemühen als an Gymnasien. Aus diesem Grunde müssen differenzierte Aufnahmeverfahren für externe Interessenten und interne Schüler_innen angewendet werden.

Grundsätzlich ist aber bei beiden Verfahren zu beachten, dass die Anmeldung nicht gleichbedeutend mit der Aufnahme in die Schule ist, da für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe das Erreichen der „Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FOR-Q)“ zum Ende der Jahrgangsstufe 10 nachgewiesen werden muss.

Über die endgültige Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe kann daher erst nach Vorlage der Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe (Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 10 mit FOR-Q bzw. die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe nach der Klasse 9 am Gymnasium – G8), der Anzahl der zur Verfügung stehenden Aufnahmeplätze und der Vergabe der Plätze durch die Schulleitung entschieden werden. Die Qualifikationsbescheinigung muss direkt nach Erhalt (Abgangszeugnis) im Sekretariat vorgelegt werden. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Die Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe an der Gertrud-Koch-Gesamtschule erfolgt grundsätzlich zwischen dem 7. und 11. Februar 2022. Wir versuchen zeitnah (bis zum 2. März 2022) mitzuteilen, ob die Kapazitäten des Jahrgangs ausreichen, um die jeweilige Aufnahme wirksam werden zu lassen.